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Winterdienst

Winterdienst in Halle (Saale): geräumt, gestreut, dokumentiert.

Wir übernehmen den Räum- und Streudienst für Gehwege und Zufahrten von Wohn- und Gewerbeobjekten — mit Foto-Nachweis jedes Einsatzes, der im Streitfall zählt.

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  • Foto-Nachweis jedes Einsatzes
  • Angebot nach Besichtigung

Warum Eigentümer und Verwaltungen den Winterdienst abgeben

Als Eigentümer oder Verwalter sind Sie für die Verkehrssicherheit auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Wann und wo geräumt und gestreut werden muss, regelt in der Regel die örtliche Straßenreinigungssatzung der Stadt oder Gemeinde. Diese Pflicht lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen.

Ganz aus der Verantwortung entlässt Sie das nicht: Sie müssen den Dienstleister sorgfältig auswählen und gelegentlich kontrollieren. Genau deshalb ist ein lückenloser Nachweis so wertvoll. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung.

Was wir räumen und streuen

Im Mittelpunkt stehen Gehwege und Zufahrten Ihres Objekts. Welche Flächen genau dazugehören und welche Streumittel dort zulässig und sinnvoll sind, klären wir bei der Besichtigung — damit nichts vergessen und nichts bezahlt wird, was nicht nötig ist.

Der Nachweis, der im Streitfall zählt

Stürzt jemand auf einem Gehweg, kommt es schnell auf eine Frage an: War zum fraglichen Zeitpunkt geräumt und gestreut — und lässt sich das belegen? Wir halten jeden Winterdienst-Einsatz über unsere App mit Fotos fest. Auf Wunsch erhalten Sie monatlich einen Report über alle erbrachten Leistungen.

Frühzeitig planen statt beim ersten Schnee suchen

Winterdienst wird in der Regel vor der Saison vereinbart. Wer erst beim ersten Schneefall nach einem Dienstleister sucht, hat wenig Auswahl und keine Zeit für eine saubere Besichtigung. Fragen Sie deshalb möglichst früh an — wir sehen uns Ihr Objekt an und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Kein Pauschalpreis, sondern ein Angebot nach Maß: Nach einer kurzen Besichtigung nennen wir Ihnen einen klaren Preis. Als Richtwert gilt ab 22 € netto pro Wohneinheit zzgl. MwSt. — alles zu Leistungen und Ablauf finden Sie auf der Seite Hausmeisterservice.

Häufige Fragen

Winterdienst: kurz beantwortet

Wer muss räumen und streuen: Vermieter oder Mieter?

Grundsätzlich ist der Eigentümer verantwortlich. Er kann die Pflicht per Mietvertrag oder Hausordnung auf Mieter übertragen — das muss aber klar geregelt sein — oder auf einen Winterdienst-Dienstleister. Was bei Ihnen gilt, entnehmen Sie Mietvertrag und örtlicher Satzung; das ist keine Rechtsberatung.

Kann ich die Räum- und Streupflicht komplett an einen Winterdienst abgeben?

Sie können sie vertraglich übertragen. Ihre Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und gelegentlich zu kontrollieren, bleibt jedoch bestehen. Ein nachvollziehbarer Einsatznachweis hilft dabei — deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Fotos.

Sind die Kosten für den Winterdienst auf Mieter umlagefähig?

In der Regel ja, wenn der Mietvertrag die Kosten der Straßenreinigung einschließlich Winterdienst als Betriebskostenart vorsieht (§ 2 Nr. 8 BetrKV). Die genaue Abrechnung klären Sie bitte mit Ihrer Verwaltung oder Ihrem Steuerberater.

Unverbindlich anfragen

Wir sehen uns Ihr Objekt an und machen Ihnen ein Angebot.

Schildern Sie uns kurz Objekt und Bedarf — wir vereinbaren einen Besichtigungstermin. Kein Notfall nötig: Rufen Sie einfach an, wenn Sie Fragen haben.

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