
Grünschnitt & Außenanlagen
Grünschnitt und Außenanlagen in Halle (Saale): gepflegt das ganze Jahr.
Hecken, Sträucher, Rasen und Außenflächen: Wir pflegen die Außenanlagen von Wohn- und Gewerbeobjekten in Halle (Saale) und Umgebung — nach Plan statt nach Zufall.
- Halle · Saalekreis · Merseburg
- Foto-Nachweis jedes Einsatzes
- Angebot nach Besichtigung
Was wir pflegen
Wir übernehmen den Rückschnitt von Hecken und Sträuchern, die Rasenpflege und die laufende Pflege der Außenanlagen. Welche Flächen zu Ihrem Objekt gehören und wie oft sie bearbeitet werden sollen, legen wir bei der Besichtigung mit Ihnen fest.
Heckenschnitt: Das Naturschutzgesetz setzt Zeiten
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte an Hecken und Gehölzen vom 1. März bis 30. September verboten; schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Der Grund: Brutvögel und andere Tiere nutzen Hecken in dieser Zeit als Rückzugsort.
Starke Rückschnitte legt man deshalb sinnvoll in die Monate Oktober bis Februar. Wer das bei der Planung der Pflege berücksichtigt, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Regelmäßig statt einmalig
Gepflegte Außenanlagen entstehen durch gleichmäßige Pflege, nicht durch gelegentliche Großaktionen: Wer regelmäßig schneidet, hält den Aufwand pro Einsatz klein und das Objekt dauerhaft ordentlich. Jeden Einsatz halten wir über unsere App mit Fotos fest — Sie sehen, was wann gemacht wurde.
Grünpflege, Winterdienst und Treppenhaus aus einer Hand
Jede Leistung ist einzeln buchbar. Wer mehrere kombiniert, hat dafür eine feste Ansprechperson statt mehrerer Dienstleister: etwa Grünpflege im Sommerhalbjahr, Winterdienst im Winter und ganzjährig die Treppenhausreinigung.
Kein Pauschalpreis, sondern ein Angebot nach Maß: Nach einer kurzen Besichtigung nennen wir Ihnen einen klaren Preis. Als Richtwert gilt ab 22 € netto pro Wohneinheit zzgl. MwSt. — alles zu Leistungen und Ablauf finden Sie auf der Seite Hausmeisterservice.
Aus unseren Einsätzen
Vorher und nachher








Häufige Fragen
Grünschnitt & Außenanlagen: kurz beantwortet
Wann darf ich Hecken schneiden?
Starke Rückschnitte sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September verboten, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Starke Rückschnitte legt man daher in die Zeit von Oktober bis Februar. Das ist keine Rechtsberatung.
Wie oft sollte eine Hecke geschnitten werden?
Das hängt von der Pflanzenart und dem Wuchs ab. Viele Hecken kommen mit ein bis zwei Schnitten im Jahr aus, schnell wachsende Arten brauchen mehr. Bei der Besichtigung schlagen wir einen Pflegeplan für Ihr Objekt vor.
Kann ich die Grünpflege mit Winterdienst und Treppenhausreinigung kombinieren?
Ja. Jede Leistung ist einzeln buchbar, und wer mehrere nimmt, hat dafür eine feste Ansprechperson. Welche Kombination für Ihr Objekt sinnvoll ist, klären wir bei der Besichtigung.
Weitere Leistungen
Das übernehmen wir noch für Ihr Objekt
Unverbindlich anfragen
Wir sehen uns Ihr Objekt an und machen Ihnen ein Angebot.
Schildern Sie uns kurz Objekt und Bedarf — wir vereinbaren einen Besichtigungstermin. Kein Notfall nötig: Rufen Sie einfach an, wenn Sie Fragen haben.
