Halle (Saale) · Saalekreis · MerseburgADAC Schlüsselnotdienst-Partner24/7 erreichbar – Tag & Nachtinfo@lockexpress.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Schlüsseldienst-, Montage-, Wartungs- und Reparaturleistungen zwischen Lockexpress, Inhaber Filipe Moreira Coelho, Weidenplan 30, 06108 Halle (Saale) (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die telefonische oder schriftliche Beauftragung des Auftraggebers und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Bei Notöffnungen wird der Festpreis vor Arbeitsbeginn genannt; mit der Beauftragung der Öffnung erklärt sich der Auftraggeber mit diesem Preis einverstanden.

§ 3 Preise und Zahlung

Es gelten die vor Arbeitsbeginn genannten Festpreise zuzüglich etwaiger vorab benannter Materialkosten. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist nach Abschluss der Arbeiten fällig und kann bar, per EC-Karte oder auf anderem angebotenem bargeldlosen Weg beglichen werden. Der Auftraggeber erhält eine detaillierte Rechnung.

§ 4 Berechtigungsnachweis

Der Auftragnehmer öffnet Türen nur für berechtigte Personen. Der Auftraggeber hat seine Berechtigung auf Verlangen nachzuweisen (z. B. Personalausweis, Mietvertrag, Dokumente in der Wohnung oder Bestätigung durch Dritte). Kann die Berechtigung nicht glaubhaft gemacht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu verweigern; bereits entstandene Anfahrtskosten können in diesem Fall berechnet werden.

§ 5 Ausführung der Leistung

Der Auftragnehmer führt die Arbeiten fachgerecht aus. Bei Türöffnungen wird die schonendste zumutbare Methode gewählt. Lässt sich eine Öffnung nur durch Beschädigung von Zylinder oder Beschlag durchführen (insbesondere bei abgeschlossenen Türen), weist der Auftragnehmer vorab darauf hin.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Kein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Verbraucher den Besuch ausdrücklich angefordert hat (typischer Fall: die Notöffnung). Im Übrigen erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen mit vollständiger Erbringung, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat; bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden (§ 356 Abs. 4 BGB). Verlangt der Verbraucher die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist, hat er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung zu zahlen (§ 357a BGB). Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular finden Sie unter lockexpress.de/widerruf/.

§ 6a Termine und vergebliche Anfahrt

Vereinbarte Termine für planbare Arbeiten können bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Wird ein bestätigter Termin nicht abgesagt und die Leistung kann aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden, kann der Auftragnehmer die entstandenen Anfahrtskosten berechnen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

0155 601 001 21